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milldata Gesellschaft für Datenverarbeitung und Handel mit Microcomputern  mbH

 

                  

 
 
 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

 der Milldata GmbH vom 31.5.1993

 
 

I. Geltung der Bedingungen:

· Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

II. Angebot:

· Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

III. Preise:

· Alle Preise verstehen sich ab Lager Kirchheim zuzüglich Fracht- und Verpackung und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise in unseren Preislisten verstehen sich außerdem, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ohne Installation, Schulung oder sonstigen Service- und Nebenleistungen. Es liegt am Ermessen unserer Mitarbeiter, Serviceleistungen nach dem Kauf kostenlos oder nach vorheriger Absprache gegen Berechnung durchzuführen.

IV. Lieferung:

· Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind generell zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, dem Kunden alternative Liefermöglichkeiten vorzuschlagen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

· Der Mindestbestellwert für Aufträge an Milldata beträgt DM 100.- plus gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, dem Kunden unter Berechnung eines Mindermengenzuschlags in Höhe von DM 25.- Kleinbestellungen zu liefern.

· Leihlieferungen an Kunden sind innerhalb der vereinbarten Leihfrist kostenlos, nach Ablauf der Leihfrist ist pro angefangenem Tag eine Leihgebühr in Höhe von 0.5 % des Warenwerts als Leihgebühr zu entrichten.

V. Versand und Gefahrenübergang:

· Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person  übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dem Kunden obliegt die Pflicht, bei Entgegennahme der Lieferung die Ware auf Vollständigkeit und Transportschäden hin zu untersuchen und eventuell vorhandene Schäden sich bei Lieferung durch den Überbringer bestätigen lassen.

· Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden ist möglich, erfolgt aber nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

VI. Gewährleistung und Haftung:

· Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, wenn nicht auf der Rechnung ausdrücklich anders vermerkt. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, eigenhändige Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jegliche Gewährleistung.

· Der Käufer hat uns auftretende Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat außerdem die Pflicht, durch geeignete Dokumente (Lieferschein & Rechnung) den Nachweis der Gewährleistung zu erbringen und uns eine, seinem technischen Verständnis entsprechende, Fehlerbeschreibung zu liefern.

· Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, daß

a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht und versichert zur Reparatur an uns geschickt wird, oder 

b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

· Falls der Käufer verlangt, daß die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

· Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

· Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

· Von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen sind Teile, für die von den Herstellern keine Gewährleistung übernommen wird. Milldata verpflichtet sich aber, dieses dem Kunden vor Vertragsabschluß schriftlich mitzuteilen.

· Milldata haftet bei Softwareprodukten weder für Programmfehler noch für die Einhaltung von zugesicherten Eigenschaften seitens der Hersteller.

· Über die Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Grunde, werden ausgeschlossen. Milldata haftet weder für Schäden, die aus dem Fehlverhalten einer gelieferten Ware entstehen noch für Datenverlust bei defekten magnetischen Speichermedien wie z. B. Festplatten, Magnetbändern oder optischen Laufwerken und Medien.

· Für Überprüfungen von elektronischen Geräten berechnen wir generell eine aufwandsabhängige Überprüfungspauschale. Innerhalb der Gewährleistungsfrist entfällt diese Pauschale, sofern ein tatsächlicher Defekt vorliegt.

· Auf Kundenwusch kann die Gewährleistungsfrist zeitlich erweitert werden, zum Beispiel auf 3 oder 4 Jahre. Die Kosten hierfür werden von uns auftragsbezogen berechnet und gegebenenfalls mit dem Kunden vertraglich vereinbart.

VII. Eigentumsvorbehalt:

· Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.

· Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfange an uns ab.

· Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

VIII. Zahlung:

· Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug.

· Wir sind berechtigt, trotz laufender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

· Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.

· Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

IX. Schutz- oder Urheberrechte:

· Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

· Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff.6 entsprechend.

X. Software:

· Es gelten für Software generell die den Datenträgern beiliegenden Nutzungsbedingungen des Herstellers. Mit der Öffnung des Verpackungssiegels erkennt der Kunde diese Nutzungsbedingungen an, eine Rücknahme der Software durch uns ist außerdem dann nicht mehr möglich. Kopien der Software, gleich welcher Art, dürfen lediglich zur Datensicherung, für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

XI. Export:

· Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

· Der Käufer wird für den Fall des Exports der Produkte die deutschen und amerikanischen Ausfuhrbestimmungen beachten und seine Kunden ebenfalls auf die Beachtung dieser Bestimmungen hinweisen.

XII. Datenschutz:

· Milldata GmbH ist berechtigt, alle Daten des Auftragnehmers unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern und zu verarbeiten.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

· Erfüllungsort ist Kirchheim.

· Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist München. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XIV. Teilnichtigkeit:

· Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen, bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.