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Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen
der Milldata
GmbH vom 31.5.1993
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I. Geltung der
Bedingungen:
· Unsere Lieferungen, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
II. Angebot:
· Unsere Angebote sind stets
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt sind. Technische und gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie
Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts
bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
III. Preise:
· Alle Preise verstehen sich ab
Lager Kirchheim zuzüglich Fracht- und Verpackung und der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Preise in unseren Preislisten verstehen sich außerdem, soweit nicht
schriftlich anders vereinbart, ohne Installation, Schulung oder sonstigen Service- und
Nebenleistungen. Es liegt am Ermessen unserer Mitarbeiter, Serviceleistungen nach dem Kauf
kostenlos oder nach vorheriger Absprache gegen Berechnung durchzuführen.
IV. Lieferung:
· Die von uns genannten Termine
und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Teillieferungen sind generell zulässig. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen
etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten eintreten, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, dem Kunden alternative Liefermöglichkeiten
vorzuschlagen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
· Der Mindestbestellwert
für Aufträge an Milldata beträgt DM 100.- plus gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir behalten
uns vor, dem Kunden unter Berechnung eines Mindermengenzuschlags in Höhe von DM 25.-
Kleinbestellungen zu liefern.
· Leihlieferungen an
Kunden sind innerhalb der vereinbarten Leihfrist kostenlos, nach Ablauf der Leihfrist ist
pro angefangenem Tag eine Leihgebühr in Höhe von 0.5 % des Warenwerts als Leihgebühr zu
entrichten.
V. Versand und
Gefahrenübergang:
· Der Versand erfolgt nach
unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat. Dem Kunden obliegt die Pflicht, bei Entgegennahme
der Lieferung die Ware auf Vollständigkeit und Transportschäden hin zu untersuchen und
eventuell vorhandene Schäden sich bei Lieferung durch den Überbringer bestätigen
lassen.
· Eine Versicherung der
Ware gegen Transportschäden ist möglich, erfolgt aber nur auf ausdrücklichen Wunsch und
Kosten des Käufers.
VI. Gewährleistung und Haftung:
· Wir gewährleisten, daß unsere
Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistung beträgt 12
Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, wenn nicht auf der Rechnung ausdrücklich
anders vermerkt. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, eigenhändige
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jegliche
Gewährleistung.
· Der Käufer hat uns
auftretende Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Eingang der
Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat außerdem die Pflicht, durch geeignete Dokumente
(Lieferschein & Rechnung) den Nachweis der Gewährleistung zu erbringen und uns eine,
seinem technischen Verständnis entsprechende, Fehlerbeschreibung zu liefern.
· Im Falle einer
Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können
wir nach unserer Wahl verlangen, daß
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht und
versichert zur Reparatur an uns geschickt wird, oder
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns
ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
· Falls der Käufer
verlangt, daß die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen
werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende
Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren
Standardsätzen zu bezahlen sind.
· Wir sind zur
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits
seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Sofern der Käufer uns die Überprüfung
verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
· Gewährleistungsansprüche
gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
· Von der Gewährleistung
ausdrücklich ausgeschlossen sind Teile, für die von den Herstellern keine
Gewährleistung übernommen wird. Milldata verpflichtet sich aber, dieses dem Kunden vor
Vertragsabschluß schriftlich mitzuteilen.
· Milldata haftet bei
Softwareprodukten weder für Programmfehler noch für die Einhaltung von zugesicherten
Eigenschaften seitens der Hersteller.
· Über die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Grunde,
werden ausgeschlossen. Milldata haftet weder für Schäden, die aus dem Fehlverhalten
einer gelieferten Ware entstehen noch für Datenverlust bei defekten magnetischen
Speichermedien wie z. B. Festplatten, Magnetbändern oder optischen Laufwerken und Medien.
· Für Überprüfungen von
elektronischen Geräten berechnen wir generell eine aufwandsabhängige
Überprüfungspauschale. Innerhalb der Gewährleistungsfrist entfällt diese Pauschale,
sofern ein tatsächlicher Defekt vorliegt.
· Auf Kundenwusch kann die
Gewährleistungsfrist zeitlich erweitert werden, zum Beispiel auf 3 oder 4 Jahre. Die
Kosten hierfür werden von uns auftragsbezogen berechnet und gegebenenfalls mit dem Kunden
vertraglich vereinbart.
VII. Eigentumsvorbehalt:
· Wir behalten uns das Eigentum
an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch
entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
· Der Käufer ist
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfange an uns ab.
· Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
VIII. Zahlung:
· Soweit nicht anders vereinbart,
sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug.
· Wir sind berechtigt,
trotz laufender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
· Gerät der Käufer in
Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 3 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
· Kommt der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder
werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
IX. Schutz- oder Urheberrechte:
· Der Käufer wird uns
unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen
Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir
sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers
derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit
sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind.
Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes
verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist,
werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das
Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis
abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
· Umgekehrt wird der
Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw.
freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers
befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im
übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziff.6 entsprechend.
X. Software:
· Es gelten für Software
generell die den Datenträgern beiliegenden Nutzungsbedingungen des Herstellers. Mit der
Öffnung des Verpackungssiegels erkennt der Kunde diese Nutzungsbedingungen an, eine
Rücknahme der Software durch uns ist außerdem dann nicht mehr möglich. Kopien der
Software, gleich welcher Art, dürfen lediglich zur Datensicherung, für Archivzwecke, als
Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien
anzubringen.
XI. Export:
· Der Export unserer Waren in
Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.
· Der Käufer wird für
den Fall des Exports der Produkte die deutschen und amerikanischen Ausfuhrbestimmungen
beachten und seine Kunden ebenfalls auf die Beachtung dieser Bestimmungen hinweisen.
XII. Datenschutz:
· Milldata GmbH ist berechtigt,
alle Daten des Auftragnehmers unter Beachtung der Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern und zu verarbeiten.
XIII. Erfüllungsort und
Gerichtsstand:
· Erfüllungsort ist Kirchheim.
· Gerichtsstand für das
gerichtliche Mahnverfahren ist München. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 ABGG ist
Gerichtsstand ausschließlich München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIV. Teilnichtigkeit:
· Sollten einzelne Bestimmungen
nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
unberührt und sind dann so auszulegen, bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das
gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
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